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   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 2566/89   

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https://dejure.org/1990,3793
VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 2566/89 (https://dejure.org/1990,3793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1990 - 2 S 2566/89 (https://dejure.org/1990,3793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 2 S 2566/89 (https://dejure.org/1990,3793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Erstattung von Personalkosten eines Behördenvertreters bei Terminswahrnehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 2566/89
    Der Regelung des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO ist im Wege des Umkehrschlusses zu entnehmen, daß es eine Entschädigung des Gegners für andere Zeitversäumnis nicht gibt (vgl. BGH, Urteil vom 9.3.1976, NJW 1976, 1256; OVG Lüneburg, Beschluß vom 9.5.1969, NJW 1969, 1923; Bay.VGH, Beschluß vom 14.8.1974, BayVBl 1975, 29).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78

    Anforderungen an die Bemessung erstattungsfähiger Parteireisekosten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 2566/89
    Diese Regelung gilt über § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.12.1983, Rpfleger 1984, 158; Beschluß vom 12.12.1988, Rpfleger 1989, 255; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 6.3.1974 --IV 347/73 --).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Die allgemeinen Kosten für diesen Bediensteten haben keinen eindeutig kalkulierbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit, wie ihn § 2 Abs. 2 ZSEG voraussetzte (h.M.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1988, a.a.O.; BGH, Urteil vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75 - NJW 1976, 1256 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 7 K 3827/91 - NVwZ-RR 1997, 143; OVG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 1981 - 7 B 88/81 - NJW 1982, 1115; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - 2 S 2566/89 - JurBüro 1990, 1005 und vom 12. November 1966 - I 705/66 - ESVGH 17, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 4 S 317/94

    Terminswahrnehmung durch Behördenvertreter - kein Anspruch auf Entschädigung für

    Einer Behörde steht kein Anspruch auf Entschädigung der Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins vor dem Verwaltungsgericht durch einen Bediensteten in einem von ihr geführten Rechtsstreit zu (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 15.2.1990 - 2 S 2566/89 -, NVwZ-RR 1990, 665).

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechnet der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die auf die Wahrnehmung von Verhandlungsterminen durch Behördenvertreter bezogenen anteiligen Personalkosten nicht zu den erstattungsfähigen Kosten des Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.12.1988, Rechtspfleger 1989, 255; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.2.1990, NVwZ-RR 1990, 665; Beschluß vom 17.1.1994 - 8 S 84/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1994 - 8 S 84/94

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Zeitversäumnis eines

    Einer Behörde steht kein Anspruch auf Entschädigung der Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins vor dem Verwaltungsgericht durch einen Bediensteten in einem von ihr geführten Rechtsstreit zu (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 15.2.1990 - 2 S 2566/89 -, NVwZ-RR 1990, 665).

    Im angefochtenen Beschluß des Verwaltungsgerichts ist die sorgfältig begründete Entscheidung des 2. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg vom 15.2.1990 - 2 S 2566/89 - NVwZ-RR 1990, 665 - zitiert, die ihrerseits mit der vom Verwaltungsgericht wörtlich wiedergegebenen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt.

  • ArbG München, 14.06.2007 - 19a Ga 67/07

    Notwendigkeit der Erstattung von Reisekosten eines Bediensteten der obsiegenden

    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 2. Senat 2 S 2566/89.
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